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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustusch in Steuersachen wurde durch den Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 15 Juli 2014 verabschiedet, in der Schweiz trat die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA am 1. Januar 2017 in Kraft.

Der automatische Informationsaustusch in Steuersachen wurde durch den Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 15 Juli 2014 verabschiedet, in der Schweiz trat die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA am 1. Januar 2017 in Kraft.

Finanzinformationen aller Kapitaleinkommensarten und Salden der Konten darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut werden gesammelt und dem ESTV übermittelt und der zuständigen Steuerbehörde zur Verfügung gestellt, sofern Bürger im Ausland steuerlich ansässig sind.

Bis zum Jahr 2021 wurden mit 96 Staaten zu rund 3,3 Millionen Finanzkonten, Informationen ausgetauscht, davon 70 Staaten gegenseitig, von 26 wurden Information erhalten, aber keine versendet. Rund 8500 meldende Finanzinstitute (Banken, Trusts, Versicherungen, etc.) sind bei der ESTV registriert.

Die kantonalen Steuerbehörden überprüfen Dank der ausgetauschten Informationen, ob die Steuerpflichtigen Ihren ausländischen Vermögenswerten vollständig deklariert haben.

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