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Schweizer Amazon Händler und die EU-Marktüberwachungsverordnung

Im Zeitalter des globalen Online-Handels ist der europäische Markt für viele Schweizer Händler attraktiv. Aber eine erfolgreiche Expansion in diesen Markt erfordert nicht nur die Kenntnis von Kundenpräferenzen und Marktbedingungen, sondern auch das Verständnis und die Einhaltung einer Vielzahl von EU-Vorschriften. Einer der wesentlichen Bestimmungen, die ein Schweizer Händler auf Amazon beachten muss, ist die EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020).

Die EU-Marktüberwachungsverordnung verstehen

Die EU-Marktüberwachungsverordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und Konformität aller auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten. Diese Verordnung fordert, dass es für jedes Produkt, das auf dem EU-Markt verkauft wird, einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur gibt. Dieser Wirtschaftsakteur kann der Hersteller, der Importeur, der Vertreiber oder ein durch den Hersteller oder Importeur ernannter Bevollmächtigter sein. Diese Person ist dafür verantwortlich, auf Anfrage alle relevanten Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Konformität des Produkts mit den EU-Vorschriften belegen.

Produktauswahl und Import in die EU

Die Auswahl der zu verkaufenden Produkte ist ein kritischer Prozess, der mehrere Aspekte berücksichtigen sollte. Zunächst muss der Händler sicherstellen, dass die Produkte, die er zum Verkauf auswählt, den EU-Vorschriften entsprechen. Diese Vorschriften können je nach Produktkategorie variieren und erfordern in der Regel bestimmte Sicherheitstests und Dokumentationen. Eine wichtige Anforderung für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht.

Mögliche Lösungen und die Rolle von Alberto Orsini und der ORSINI Treuhand AG

Schweizer Händler, die auf Amazon verkaufen, haben mehrere Möglichkeiten, die Anforderungen der EU-Marktüberwachungsverordnung zu erfüllen. Eine Option besteht darin, einen EU-Bevollmächtigten zu ernennen, der die Verantwortung für die Konformität des Produkts übernimmt. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU.

Hier kommt Alberto Orsini und die ORSINI Treuhand AG ins Spiel. Mit einem umfangreichen internationalen Netzwerk und fundiertem Fachwissen in Bezug auf EU-Vorschriften kann die ORSINI Treuhand AG die Schweizer Händler effektiv unterstützen. Sie kann dabei helfen, einen geeigneten EU-Bevollmächtigten zu finden, den Prozess der Gründung einer EU-Niederlassung zu managen und zu beraten, wie man die Produktkonformität sicherstellt und dokumentiert.

Wie der Prozess abläuft

Der erste Schritt zur Zusammenarbeit mit der ORSINI Treuhand AG ist ein Beratungsgespräch, bei dem die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens erörtert werden. Basierend auf dieser Diskussion entwickelt das Team von Alberto Orsini eine individuelle Strategie, die die Erfüllung der EU-Vorschriften mit den Geschäftszielen des Unternehmens in Einklang bringt.

Während des gesamten Prozesses steht das Team von ORSINI Treuhand AG zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und bei der Implementierung der Strategie zu unterstützen. Dies umfasst die Identifizierung geeigneter Produkte, die Unterstützung bei der Einhaltung der Sicherheitsstandards, die Beratung bei der Ernennung eines EU-Bevollmächtigten oder der Gründung einer EU-Niederlassung und die Gewährleistung, dass alle notwendigen Dokumentationen und Informationen verfügbar und zugänglich sind.

Das Verstehen und Befolgen der EU-Marktüberwachungsverordnung ist unerlässlich für den Erfolg auf dem europäischen Markt. Mit der richtigen Unterstützung und Beratung können Schweizer Händler jedoch sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten und gleichzeitig ihre Produkte erfolgreich auf dem europäischen Markt anbieten können. Mit der Unterstützung von Experten wie Alberto Orsini und der ORSINI Treuhand AG können sie diesen Weg mit Vertrauen beschreiten.

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