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Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung in der Schweiz: Wichtige Aspekte und Neuerungen im Gesetz

Mutterschaftsentschädigung:
In der Schweiz haben Mütter Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn sie vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Bruttolohns und wird für maximal 14 Wochen gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Mutter mindestens neun Monate vor der Geburt in der AHV-versichert war und während dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig war.

Vaterschaftsentschädigung:
Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in der Schweiz auch eine gesetzliche Vaterschaftsentschädigung. Väter haben nun Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes. Die Entschädigung beträgt ebenfalls 80 % des durchschnittlichen Bruttolohns. Voraussetzung ist, dass der Vater vor der Geburt des Kindes in der AHV-versichert war und erwerbstätig ist oder im Betrieb des Arbeitgebers mithilft.

Neuerungen im Gesetz:
Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung ist eine bedeutende Neuerung im schweizerischen Sozialversicherungssystem. Die Regelung ermöglicht es Vätern, eine aktivere Rolle bei der Betreuung ihres neugeborenen Kindes zu übernehmen und die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zu fördern. Es ist wichtig, die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen für die Beantragung dieser Leistungen zu beachten, um den Anspruch nicht zu gefährden.

Beratung durch die ORSINI Treuhand AG:
Die ORSINI Treuhand AG verfügt über fundiertes Wissen im Bereich der Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung. Das Unternehmen steht Ihnen bei Fragen und Anliegen zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Beantragung der Leistungen. Mit der fachkundigen Beratung der ORSINI Treuhand AG können Sie sicherstellen, dass Sie alle Aspekte berücksichtigen und Ihre Ansprüche optimal geltend machen.

Fazit:
Die Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung sind wichtige Sozialleistungen, die Eltern in der Schweiz unterstützen. Durch die Einführung der Vaterschaftsentschädigung wird die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung gefördert. Die ORSINI Treuhand AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie bei Fragen und Anliegen rund um diese Leistungen zu beraten und sicher

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